Dieser Abschnitt enthält eine Reihe von Maßnahmen, die darauf abzielen, Unternehmen bei der Zahlung fester Abgaben zu entlasten: Miete, Steuern, Sozialversicherungsbeiträge usw.

Siehe auch der Leitfaden des Wirtschaftsministeriums, der alle Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen und die FAQs enthält.

Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen tpe – sme

VSEs-KMU, administrativ geschlossen oder zeitlich begrenzt mit a Umsatzeinbußen von mehr als 50 %, können von einer Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen profitieren während der geschlossenen oder eingeschränkten Zeit. Bis die gesetzliche Maßnahme ergriffen wird, können Unternehmen während des betreffenden Zeitraums eine Stundung beantragen.

Für VSE-KMU, die nicht direkt einer Öffnungsbeschränkung unterliegen, aber 50 % des Umsatzes verloren haben, kann im Einzelfall ein Erlass der während der Schließungszeit fälligen Beiträge beantragt werden.

Verschiebung der Urssaf-Beiträge am 5. oder 15. Oktober ohne Vorankündigung auslaufen: für Arbeitgeber, deren Tätigkeit neu verhindert wird – Cafés, Restaurants in Hochalarmzonen, für Arbeitgeber, deren Tätigkeit bereits verhindert wurde und noch ist. mehr

Zahlung von Mieten und Nebenkosten

Aufschub der Zahlung von Mieten und Wasser-, Strom- und Gasgebühren. Das Finanzgesetz für 2021 führt eine Steuergutschrift für ein Vermieter ermutigen, einen Teil ihrer Mieten zu kündigen. Diese Maßnahme kommt behördlich geschlossenen Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten zugute. oder dem UNHCR-Sektor angehören. So kann jeder Vermieter, der sich bereit erklärt, in den drei Monaten Oktober, November und Dezember 2020 auf mindestens eine Monatsmiete zu verzichten, a Steuergutschrift in Höhe von 30 % des Betrags der aufgegebenen Mieten. Diese Hilfe wird mit dem Solidaritätsfonds kombiniert.

Verschiebung von Steuerfristen

Mehrere Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen:

Maßnahme 1: Fristen für die Zahlung der direkten Steuern (ohne Mehrwertsteuer und Quellensteuer). Seit dem 20. Oktober können sich Unternehmen an ihre Gewerbesteuerbehörde (SIE) wenden, um Zahlungsfristen zu erfragen.

Betroffene Unternehmen: Unternehmen, die im Zusammenhang mit einer Schließung eine Unterbrechung oder Einschränkung ihrer Tätigkeit erlitten haben oder deren finanzielle Situation dies rechtfertigt.

Maßnahme 2: Grundsteuerfrist für Unternehmen, die ihre Gewerbe- oder Industrieräume besitzen und betreiben, wird auf einfachen Antrag um 3 Monate verschoben.

Maßnahme 3: Möglichkeit, einen neuen Siedlungsplan zu beantragen, der sich über einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren erstreckt, die Zahlung von Berufssteuern, die während der Gesundheitskrise fällig und noch nicht beglichen sind.

Maßnahme 4: für Selbständige: Möglichkeit der Modulation des Satzes und der Raten der Quellensteuer. Schritte, die über den privaten Bereich auf impots.gouv.fr, Abschnitt „Meine Quellensteuer verwalten“ zu unternehmen sind.

Weitere Informationen finden Sie