Der Ordnungsrahmen für die Arbeitsorganisation
Der Staat unterstützt Arbeitgeber, Arbeitnehmer und ihre Vertreter bei der Organisation der Arbeit in Zeiten von Gesundheitskrisen. Zwischen Protokoll und Stellenbeschreibung nach Tätigkeitsbereich finden Sie alle nützlichen Informationen für Ihr Unternehmen.
- Leitfaden des Wirtschaftsministeriums mit allen Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen und FAQs.
- Nationales Protokoll zur Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter des Unternehmens angesichts der COVID-19-Epidemie.
- Ein Leitfaden zur Bewertung und Vermeidung von Risiken
- Artikel über die Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern während Covid-19 durchgeführt vom Institut für Prävention der Krankenversicherung - Berufsrisiken
- Ratgeber und Business Guides
Empfohlene Gesundheitsprotokolle
UMIH und die ihm angeschlossenen Gewerkschaften arbeitete an einem Gesundheitsratgeber für Hotels, Restaurants, Cafés, Nachtlokale, Bowlingbahnen, Indoor-Freizeitaktivitäten und Thalassotherapie. Hier herunterladen
U-Bahn bietet einen vollständigen pädagogischen Leitfaden, der in Zusammenarbeit mit einem Komitee aus wissenschaftlichen Experten und Restauratoren erstellt wurde. Es richtet sich an alle Gastronomie-Profis und Lebensmittelbetriebe, die wegen der Pandemie ihren Betrieb schließen mussten. Hier herunterladen
Afnor hat auch einen Leitfaden zu den Anforderungen und Empfehlungen zur Hygiene und zur Vorbeugung von Gesundheitsrisiken für Touristenunterkünfte mit Hammams, Whirlpools usw. veröffentlicht. Hier herunterladen.
Telearbeit
Laut Arbeitsministerin Elisabeth Borne ist Fernarbeit die neue Regel dieser Beschränkung. Es muss zu 100 % der Arbeitszeit für Stellen umgesetzt werden deren Aufgaben aus der Ferne ausgeführt werden können. Arbeitgeber, die dies unberechtigt verweigern, setzen sich Sanktionen aus. Schließlich, wenn Telearbeit in normalen Zeiten nur auf der Grundlage der freiwilligen Arbeit des Arbeitnehmers eingerichtet werden kann, sie kann in Ausnahmefällen vom Arbeitgeber auferlegt werden, als epidemische Bedrohung (vgl. Artikel L1222-11 des Arbeitsgesetzbuchs).
Nebenberufliche Tätigkeit
Alle Unternehmen, die mit dem Tourismussektor verbunden sind, werden davon profitieren Verlängerung der 100%-Abdeckung von Teilaktivitäten durch den Staat und UNEDIC bis zum 31. Dezember 2020. Diese Unterstützung beträgt 100 % des Nettogehalts für Mitarbeiter mit dem SMIC und ungefähr 84 % des Nettogehalts innerhalb der Grenze von 4,5 SMIC.