Hotel De La Pointe Cap Coz Fouesnant Erwan FiquetHotel De La Pointe Cap Coz Fouesnant Erwan Fiquet
©Hotel De La Pointe Cap Coz Fouesnant Erwan Fiquet

Unterkünfte Finden Sie den, der zu Ihnen passt

In Fouesnant-les Glénan ist jeder Urlaub einzigartig… und Ihre Unterkunft auch!

Ob Sie nun davon träumen, mit Blick auf das Meer aufzuwachen, von einem Aufenthalt mit allem Komfort in einem Hotel, von einem Natururlaub auf einem Campingplatz oder von der Unabhängigkeit einer Mietunterkunft, hier finden Sie die ideale Adresse, um Ihre Koffer abzustellen. Ob allein, zu zweit, mit der Familie oder mit Freunden, das Angebot ist vielfältig, herzlich und für alle Wünsche geeignet.

5 Hotels
14 Campingplätze
2 Ferienzentren
+20 Gästezimmer
+500 Ferienvermietungen

Die Kurtaxe Quésaco?

Hier finden Sie alle praktischen Informationen, die Sie über diese Steuer aufklären: Wer muss sie zahlen, in welchem Zeitraum und vor allem, wie sie funktioniert!

  • Muss man in Fouesnant eine Kurtaxe zahlen?

    JA, die Gemeinde Fouesnant erhebt die Kurtaxe. Diese lokale Steuer, die ausschließlich dem Tourismussektor gewidmet ist, ermöglicht die Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung des Tourismus, die innerhalb des Reiseziels entwickelt werden müssen, um dessen Attraktivität zu steigern.

    Das Département Finistère führt außerdem eine Zusatzsteuer von 10 % auf die von der Gemeinde erhobene Kurtaxe ein. Diese Zusatzabgabe wird zur gleichen Zeit wie die kommunale Kurtaxe eingezogen.

  • Wer muss die Kurtaxe zahlen?

    Die Kurtaxe ist vom Besucher zu zahlen. Sie wird in keinem Fall vom Gastgeber geschuldet.

    Die Kurtaxe wird auf Personen erhoben, die weder in der Gemeinde wohnhaft sind noch dort einen Wohnsitz besitzen, aufgrund dessen sie der Wohnsteuer unterliegen. Die Kurtaxe muss von Besuchern gezahlt werden, die in einer der folgenden Unterkünfte übernachten:

    • Paläste,
    • Hotels,
    • Tourismusresidenzen,
    • Möblierte Touristenunterkünfte (Meubles de tourisme),
    • Gästezimmer,
    • Feriendörfer,
    • Campingplätze (oder Caravaning-Gelände),
    • Wohnmobile
    • Jachthäfen, Ringe
    • Andere Arten von kostenpflichtigen Unterkünften (z. B. in Jugendherbergen, Kurkrankenhäusern).

    Von der Kurtaxe befreite Personen sind :

    • Minderjährige Personen unter 18 Jahren,
    • Personen mit einem Saisonarbeitsvertrag, die in der Gemeinde beschäftigt sind,
    • Personen, die eine Notunterkunft oder eine vorübergehende Umsiedlung erhalten,
    • Personen, die Räumlichkeiten bewohnen, deren Miete unter einem vom Gemeinderat festzulegenden Betrag liegt.
  • Wie funktioniert sie?

    Sie ist pro Person und pro Nacht (Übernachtung) zu entrichten. Sie gilt vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Sie wird direkt an den Vermieter, den Hotelier oder den Eigentümer gezahlt, wenn die Buchung direkt bei diesem vorgenommen wurde. Diese Kurtaxe wird anschließend an die Gemeinde Fouesnant abgeführt.

  • Wie viel kostet die Kurtaxe?

    Die Tarife der Kurtaxe werden vor Beginn des Erhebungszeitraums durch Beschluss des Gemeinderats gemäß einer per Dekret festgelegten Tabelle für jede Art von Unterkunft (Palast, Hotel, Freilufthotel, möblierter Tourismus, Tourismusdorf und -residenz, Gästezimmer) und für jede Unterbringungskategorie auf der Grundlage der offiziellen Klassifizierung der Unterkünfte (nicht klassifiziert, 1*, 2*, 3*, 4*, 5*) festgelegt.

    Dieser Tarif wird pro Nacht und pro Person festgelegt. Es obliegt dem Beherberger, den Gesamtbetrag der Kurtaxe zu berechnen, indem er den Tarif mit der Anzahl der Übernachtungen und der Anzahl der steuerpflichtigen Personen multipliziert. (Um die Kurtaxe zu berechnen, können Sie sich auf die Broschüre Tarife der Kurtaxe am Ende der Rubrik beziehen).

    Ergänzend zu der von der Gemeinde beschlossenen Kurtaxe führt das Departement eine Zusatzsteuer von 10 % auf die von der Gemeinde Fouesnant erhobene Kurtaxe ein. Die Zusatzsteuer wird zur gleichen Zeit wie die kommunale Kurtaxe eingezogen. Sie wird zusätzlich zu dem Betrag der kommunalen Kurtaxe erhoben. Der Beschluss muss vor dem 1. Oktober für den Erhebungszeitraum des folgenden Jahres gefasst werden.

Ein Aufenthalt nach Ihrem Bild

Natur, Entspannung, Kultur oder Abenteuer: Sie haben die Wahl.