[DESTINATION] verpflichtet sich, seine Website gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 zugänglich zu machen.
Zu diesem Zweck sind hier die Strategie und die umgesetzten Maßnahmen aufgeführt:
Das Projekt der Anpassung der Werkzeuge an die Standards, die die digitale Zugänglichkeit betreffen, wurde im [MONAT JJJJ] eingeleitet. Wir haben einen spezialisierten Partner ([AUDITUR]) ausgewählt, der uns in diesem Prozess begleitet.
Das Audit wird von einem Bericht begleitet. Es wurde ein Referent ernannt, der den Verbesserungsprozess verfolgt. Ein Aktionsplan mit gemeinsamen Zielen wird aufgestellt, um die Nutzung unserer Tools zu verbessern.
[DESTNATION] hat sich dafür entschieden, alle seine Erklärungen zur Barrierefreiheit auf den RGAA zu stützen. Da letztere eine Umsetzung der europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 ist, die ihrerseits auf dem internationalen Standard WCAG 2.1 basiert, stellt [DESTNATION] sicher, dass diese Vorschriften für seine Zielwebsite befolgt werden.
Parallel dazu wird derzeit das mehrjährige Zugänglichkeitsschema [AAAA-AAAA]erstellt, das in Kürze veröffentlicht wird.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für [URL WEBSITE].